AGB'S

1. Allgemeines

(1) Die Lieferungen und Leistungen der MS-Consult EDV-Management und Systemberatung GmbH (nachfolgend MS-Consult) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden AGB, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

(2) Die AGBs gelten auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

2. Auftragsannahme/Angebot

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben etc. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigen oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

(4) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.

(5) MS-Consult ist berechtigt den Vertrag ganz oder teilweise nach Absprache mit dem Vertragspartner durch Dritte ausführen zu lassen.

(6) Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Bestellung innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. Lieferung beginnen.

(7) Sofern wir weder mit Leistung in Verzug, noch die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten haben kann der Besteller nur in unserem Einverständnis vom Vertrag zurücktreten. Neukunden werden bis zum Abschluss der Bonitätsprüfung nur gegen Nachnahme bar/Euroschecks beliefert.

3. Lieferung

(1) Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Alle Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet wurde.

(2) Teillieferungen sind zulässig.

(3) Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Ge­walt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Liefe­rung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird eine Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung ein­zuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Ein­schränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

(4) Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit dies nicht auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung beruht. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwerts, begrenzt.

4. Preise, Gefahrübergang

(1) An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen halten wir uns vier Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in §24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unserem am Tage des Gefahrenübergangs gültigen Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.

(2) Der Versand erfolgt – sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist – für Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen – auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage – geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.

(3) Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde räumt MS-Consult die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung ihrer Leistungen ein. Er wird während der Vorbereitung und Durchführung ihrer Arbeiten jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.

(2) Vor Durchführung von Arbeiten an seinen Geräten/Programmen ist der Kunde für die Durchführung von Sicherungen auf externen Datenträgern verantwortlich. Der Kunde wird alle für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungs­leitungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.

6. Lizenz- und Urheberrechte

(1) Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehen Gebrauch zu verwenden.

(2) Sämtliche Urheber- und weitergehenden Nutzungsrechte verbleiben bei MS-Consult. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Geschäfts­geheimnisse – auch nach Beendigung des Vertrages – vertraulich zu behandeln.

7. EURO-Einführung

(1) Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen und im Zusammenhang damit stehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen gelten als in EURO oder wahlweise in der BRD gültigen Denomination vereinbart, sobald der EURO in der Bundesrepublik als gesetzliche Währung eingeführt worden ist. Insbesondere können sämtliche kaufmännische Geschäftspapiere wie Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften etc. in EURO bzw.in der für die BRD gültigen Denomination ausgestellt werden. Die Umrechnung von der Vertragswährung in EURO erfolgt auf der Grundlage des amtlichen Umrechnungskurses. Die Umstellung der Vertragswährung auf den EURO stellt keinen Kündigungs-, Rücktritts- oder Anfechtungsgrund dar und begründet keinen Anspruch auf eine Vertragsänderung oder Nachverhandlung von Verträgen oder sonstiger Vereinbarungen.

(2) Alle Bestimmungen, die ein Bezugsnahme auf den Diskontsatz der Deutschen Bundensbank beinhaltet, werden nach Einführung des EURO in eine Bezugnahme auf den gültigen Referenzzinssatz/Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geändert.

(3) Sofern die Aufrechnung, Verrechnung oder Techniken vergleichbarer Wirkungen gestatten sind, können diese für Geldschulden unabhängig von deren Währungsbezeichnung vorgenommen werden, wenn diese auf die EURO-Einheit oder eine EURO-Denomination lautet, wobei Umrechnungen zu den amtlichen Umrechnungskursen erfolgen.

8. Gewährleistung

(1) MS-Consult gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

(2) MS-Consult gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von MS-Consult schriftlich bestätigt wurden.

MS-Consult übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

(3) Von der Gewährleitung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurück­zuführen sind auf:

betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhaft Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

(4) Die Gewährleitung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Installationskeys, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt, manipuliert oder unleserlich gemacht werden.

(5) Die Gewährleistungsansprüche gegen MS-Consult beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.

Unabhängig davon gibt MS-Consult etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

(6) Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von MS-Consult Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MS-Consult über. Falls MS-Consult Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(7) Im Falle der Nachbesserung übernimmt MS-Consult die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit der Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

(8) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist MS-Consult berechtigt, alle Aufwendungen auf Verlangen ersetzt zu bekommen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der MS-Consult berechnet.

(9) Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

(10) Bei Inanspruchnahme der Gewährleitung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien von MS-Consult bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen des Produkt Herstellers zu beachten.

9. Haftung

(1) Die Haftung der MS-Consult ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.

MS-Consult haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

(2) Die Haftung der MS-Consult für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Sofern MS-Consult eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von MS-Consult auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist auf jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die persönliche Haftung von MS-Consult-Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen der MS-Consult tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

(3) Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung.

10. Datenschutz

(1) Gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 (BGB I 1990 I, S.2954 ff) setzt MS-Consult den Auftraggeber davon in Kenntnis, das MS-Consult zur Durchführung des Auftrages erforderliche Daten des Auftraggebers gespeichert hat.

(2) MS-Consult verpflichtet sich das die Daten des Auftraggebers nicht weitergegeben werden und das Datenschutzgeheimnis über diesen Auftrag hinausgeht. Sofern Geräte zwecks Reparatur, Installation, etc. überlassen werden, werden diese von Zugriffen Unbefugter abgesichert. Die Verschwiegenheits­pflicht bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.

11. Zahlung, Verzug

(1) Soweit im Angebot oder Auftragsbestätigung andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug zu zahlen.

(2) Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherungsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.

(3) Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden nach Erhalt der Ware bzw. ab ggf. vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt (§ 353 HGB).

(5) Unsere Forderungen werden insgesamt – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet

ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.

12. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit es sich aus Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, daß sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.

(2) Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unter­richten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

(3) Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

(4) Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller auf unser Ver­langen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich an­zuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlänger­ten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen über seinen Kunden vorzubehalten.

13. Schlussbestimmungen

(1) Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

(2) Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so werden die übrigen davon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen oder Lücken sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck in rechtlicher Weise möglichst nahe kommen.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks ergebenden Verpflichtungen.

(4) Als Gerichtsstand gilt das für unseren Niederlassungssitz dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dieser Gerichtsstand nur für das Mahnverfahren.

AGB'S

1. Allgemeines

(1) Die Lieferungen und Leistungen der MS-Consult EDV-Management und Systemberatung GmbH (nachfolgend MS-Consult) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden AGB, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

(2) Die AGBs gelten auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

2. Auftragsannahme/Angebot

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben etc. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigen oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig.

(2) Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor.

(4) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.

(5) MS-Consult ist berechtigt den Vertrag ganz oder teilweise nach Absprache mit dem Vertragspartner durch Dritte ausführen zu lassen.

(6) Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Bestellung innerhalb einer Frist von drei Wochen schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben oder mit der Ausführung der Leistung bzw. Lieferung beginnen.

(7) Sofern wir weder mit Leistung in Verzug, noch die Unmöglichkeit der Leistung zu vertreten haben kann der Besteller nur in unserem Einverständnis vom Vertrag zurücktreten. Neukunden werden bis zum Abschluss der Bonitätsprüfung nur gegen Nachnahme bar/Euroschecks beliefert.

3. Lieferung

(1) Angaben von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Alle Liefertermine gelten unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet wurde.

(2) Teillieferungen sind zulässig.

(3) Behördliche Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Ge­walt, Streik, Aussperrung, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere Behinderung der Liefe­rung befreien uns für deren Dauer von der Verpflichtung zur Leistung. Wird eine Behinderung voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung ein­zuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder Schadensersatz zustehen. Von einer Ein­schränkung der Lieferung bzw. teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten. Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos ist.

(4) Überschreiten wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit dies nicht auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung beruht. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzug ist im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, im übrigen ist die Haftung auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch 5% des Lieferwerts, begrenzt.

4. Preise, Gefahrübergang

(1) An vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen halten wir uns vier Monate gebunden. Bei später vereinbartem Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in §24 AGB-Gesetz erwähnten Personenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unserem am Tage des Gefahrenübergangs gültigen Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des Bestellers.

(2) Der Versand erfolgt – sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist – für Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen – auch bei frachtfreien oder bei Frachtvorlage – geht die Gefahr des zufälligen Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über.

(3) Versicherungen gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde räumt MS-Consult die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Durchführung ihrer Leistungen ein. Er wird während der Vorbereitung und Durchführung ihrer Arbeiten jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.

(2) Vor Durchführung von Arbeiten an seinen Geräten/Programmen ist der Kunde für die Durchführung von Sicherungen auf externen Datenträgern verantwortlich. Der Kunde wird alle für die Durchführung der Arbeiten erforderliche Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungs­leitungen etc.) auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.

6. Lizenz- und Urheberrechte

(1) Der Kunde ist berechtigt, die ihm zur Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Programme, Zeichnungen, Verfahrensbeschreibungen und sonstigen Unterlagen für den vertraglich vorgesehen Gebrauch zu verwenden.

(2) Sämtliche Urheber- und weitergehenden Nutzungsrechte verbleiben bei MS-Consult. Eine über den notwendigen vertraglichen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung und Geschäfts­geheimnisse – auch nach Beendigung des Vertrages – vertraulich zu behandeln.

7. EURO-Einführung

(1) Alle sich aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Zahlungsverpflichtungen und im Zusammenhang damit stehenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen gelten als in EURO oder wahlweise in der BRD gültigen Denomination vereinbart, sobald der EURO in der Bundesrepublik als gesetzliche Währung eingeführt worden ist. Insbesondere können sämtliche kaufmännische Geschäftspapiere wie Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften etc. in EURO bzw.in der für die BRD gültigen Denomination ausgestellt werden. Die Umrechnung von der Vertragswährung in EURO erfolgt auf der Grundlage des amtlichen Umrechnungskurses. Die Umstellung der Vertragswährung auf den EURO stellt keinen Kündigungs-, Rücktritts- oder Anfechtungsgrund dar und begründet keinen Anspruch auf eine Vertragsänderung oder Nachverhandlung von Verträgen oder sonstiger Vereinbarungen.

(2) Alle Bestimmungen, die ein Bezugsnahme auf den Diskontsatz der Deutschen Bundensbank beinhaltet, werden nach Einführung des EURO in eine Bezugnahme auf den gültigen Referenzzinssatz/Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank geändert.

(3) Sofern die Aufrechnung, Verrechnung oder Techniken vergleichbarer Wirkungen gestatten sind, können diese für Geldschulden unabhängig von deren Währungsbezeichnung vorgenommen werden, wenn diese auf die EURO-Einheit oder eine EURO-Denomination lautet, wobei Umrechnungen zu den amtlichen Umrechnungskursen erfolgen.

8. Gewährleistung

(1) MS-Consult gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

(2) MS-Consult gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von MS-Consult schriftlich bestätigt wurden.

MS-Consult übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

(3) Von der Gewährleitung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurück­zuführen sind auf:

betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhaft Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

(4) Die Gewährleitung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Installationskeys, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt, manipuliert oder unleserlich gemacht werden.

(5) Die Gewährleistungsansprüche gegen MS-Consult beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.

Unabhängig davon gibt MS-Consult etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

(6) Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von MS-Consult Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von MS-Consult über. Falls MS-Consult Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(7) Im Falle der Nachbesserung übernimmt MS-Consult die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit der Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen.

(8) Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist MS-Consult berechtigt, alle Aufwendungen auf Verlangen ersetzt zu bekommen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der MS-Consult berechnet.

(9) Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

(10) Bei Inanspruchnahme der Gewährleitung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien von MS-Consult bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen des Produkt Herstellers zu beachten.

9. Haftung

(1) Die Haftung der MS-Consult ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war.

MS-Consult haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

(2) Die Haftung der MS-Consult für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Sofern MS-Consult eine vertragswesentliche Pflicht verletzt. Ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden von MS-Consult auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflicht-Versicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist auf jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die persönliche Haftung von MS-Consult-Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen der MS-Consult tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

(3) Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung.

10. Datenschutz

(1) Gemäß § 33 des Bundesdatenschutzgesetzes vom 20.12.1990 (BGB I 1990 I, S.2954 ff) setzt MS-Consult den Auftraggeber davon in Kenntnis, das MS-Consult zur Durchführung des Auftrages erforderliche Daten des Auftraggebers gespeichert hat.

(2) MS-Consult verpflichtet sich das die Daten des Auftraggebers nicht weitergegeben werden und das Datenschutzgeheimnis über diesen Auftrag hinausgeht. Sofern Geräte zwecks Reparatur, Installation, etc. überlassen werden, werden diese von Zugriffen Unbefugter abgesichert. Die Verschwiegenheits­pflicht bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.

11. Zahlung, Verzug

(1) Soweit im Angebot oder Auftragsbestätigung andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug zu zahlen.

(2) Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherungsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu.

(3) Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist in jedem Fall ausgeschlossen. Eine Aufrechnung ist nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber Kaufleuten werden nach Erhalt der Ware bzw. ab ggf. vereinbartem Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt (§ 353 HGB).

(5) Unsere Forderungen werden insgesamt – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet

ist, über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten.

12. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit es sich aus Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn geliefert worden sind, daß sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen.

(2) Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort umfassend zu unter­richten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

(3) Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.

(4) Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller auf unser Ver­langen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich an­zuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des verlänger­ten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen über seinen Kunden vorzubehalten.

13. Schlussbestimmungen

(1) Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig.

(2) Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so werden die übrigen davon nicht berührt. Etwaige unwirksame Bestimmungen oder Lücken sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck in rechtlicher Weise möglichst nahe kommen.

(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks ergebenden Verpflichtungen.

(4) Als Gerichtsstand gilt das für unseren Niederlassungssitz dem jeweiligen Streitwert nach zuständige Gericht. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt dieser Gerichtsstand nur für das Mahnverfahren.

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